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AGB

LEISTUNGEN

Mit der Anmeldung und Anmeldebestätigung wird ein Reisevertrag aufgrund der in den Prospekten bzw. Internetinformationen genannten Reiseausschreibung abgeschlossen Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, fernmündlich oder per Email erfolgen. Der Törnpreis beinhaltet die Nutzung der Yacht und ihrer Einrichtungen, den damit verbundenen natürlichen Verschleiß von Yacht und Einrichtung und die Schiffsführung und seefahrerische Betreuung durch den Skipper. Es wird an Bord eine Kasse für Verpflegung, Brennstoffe, Hafengelder, sowie verlorengegangene und beschädigte Ausrüstung eingerichtet, in die jedes Crewmitglied einzahlt. Der Skipper ist von dieser Kasse freizuhalten.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RÜCKTRITT

Eine Anzahlung von 20 % der Törngebühr ist bei der Anmeldung fällig, die Restzahlung späƒtestens 21 Tage vor Törnbeginn. Der/die Mitsegler/in kann jederzeit von der Anmeldung zurücktreten. Der Veranstalter bittet um sofortige Benachrichtigung. In diesem Falle kann „Skook Sailing Adventure“ eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Diese beträgt in % des Reisepreises: bis 60 Tage vor Reisebeginn: 10 %, mindestens 50 €; 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 %; 29 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 30 %; 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40 %; 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80 %; 6 bis 4 Tage vor Reisebeginn: 90 %; ab 3. Tag vor Reisebeginn/bei Nichtantritt der gesamte Törnpreis. Der/die Mitsegler/in hat die Möglichkeit eine Ersatzperson zu stellen. Der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Der Veranstalter ist ebenfalls berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, und zwar, wenn der/die Mitsegler/in seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, bei Nichterreichbarkeit der Mindestteilnehmerzahl, bei Naturkatastrophen, höherer Gewalt, Krieg, Unruhen oder vergleichbaren Ereignissen. Der/die Mitsegler/in erhält dann seine Zahlungen zurück, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Es liegt in der Natur des Segelns, dass durch Wetterverhältnisse oder Defekte der Törnverlauf verzögert oder abgeändert wird. Im Falle einer unzumutbaren Verzögerung wird nur der anteilige Reisepreis erstattet.

HAFTUNG & VERSICHERUNG

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Der Charakter von Segelreisen bedingt, dass nicht Alles exakt vorgeplant werden kann, wir behalten uns daher durch unvorhersehbare Ereignisse erforderliche Abweichungen im Reiseverlauf vor. Die Haftung des Veranstalters ist nach Ma…ßgabe ˆ§651h BGB auf den 3-fachen Reisepreis begrenzt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Dritte oder Eigenverschulden entstanden sind oder dadurch, dass den Weisungen des Schiffsführers nicht Folge geleistet wurde. Jede/r Mitsegler/in sollte sich darüber im klaren sein, dass segeln gewisse typische Risiken innewohnen und nimmt auf eigenes Risiko am Segeltörn und den damit verbundenen Tätigkeiten teil, er ist selbst für die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen für seine Person wie Anlegen von Lifebelts und Schwimmwesten, bzw. Sicherung an Bord und an Land verantwortlich. Die Unterzeichner schließen bis auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit jegliche Haftung untereinander aus, dies gilt für Schäden an Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum der Mitsegler. Das Schiff ist Haftpflicht- und Vollkasko versichert. Der/die Mitsegler/in verpflichtet sich dazu, das Schiff und seine Einrichtungen mit Sorgfalt zu behandeln. Bei selbstverschuldeten Schäden haftet der/die Mitsegler/in bis zur Höhe der Selbstbeteiligung der Versicherungssumme. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind nicht versichert.

SCHIFFSFÜHRUNG

Der/die Mitsegler/in versichert körperlich und geistig gesund zu sein, nicht an ansteckenden Krankheiten zu leiden und schwimmen zukönnen. Diese Törnbedingungen berühren nicht die seemƒnnischen Rechte und Pflichten des Skippers. Er ist verantwortlich für Schiffsführung und Schiffssicherheit. Der Schiffsführer ist berechtigt eine/n Mitsegler/in vom weiterem Verlauf des Törns auszuschließen, wenn dieser durch sein Verhalten die Schiffssicherheit gefährdet. Der/die Mitsegler/in verpflichtet sich an der Bordroutine teilzunehmen und den Anweisungen des Skippers hinsichtlich der Schiffsführung Folge zu leisten sowie bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen.

RECHTSGRUNDLAGE

Dieser Vertrag unterliegt dem Formellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, wird die Gültigkeit dieses Vertrages im übrigen nicht berührt.

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